Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 08.10.2007

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   OVG Niedersachsen, 19.09.2007 - 7 LC 208/04   

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OVG Niedersachsen, 19.09.2007 - 7 LC 208/04 (https://dejure.org/2007,7847)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.09.2007 - 7 LC 208/04 (https://dejure.org/2007,7847)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. September 2007 - 7 LC 208/04 (https://dejure.org/2007,7847)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Personenbeförderung; Abgrenzung zwischen Linien- und Gelegenheitsverkehr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 6 PBefG; § 42 PBefG; § 43 PBefG
    "Luftibus", "Frauenmobil" und "Anruf-Sammel-Mobil" als Sonderformen des Linienverkehrs; Abgrenzung zwischen Linien und Gelegenheitsverkehr; Erweiterung der im Personenbeförderungsgesetz festgelegten Beförderungsformen; Notwendigkeit exakter Unterscheidung und Zuordnung ...

  • Judicialis

    PBefG § 2 Abs. 6; ; PBefG § 42; ; PBefG § 43; ; PBefG § 49 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung zwischen Linien- und Gelegenheitsverkehr - Anruf-Sammel-Mobil; ASM; Flughafentransfer; Frauenmobil; Gelegenheitsverkehr; Linienverkehr; Linienverkehrsgenehmigung; Luftibus; Mietwagen; Sonderformen des Linienverkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    "Luftibus", "Frauenmobil" und "Anruf-Sammel-Mobil" als Sonderformen des Linienverkehrs; Abgrenzung zwischen Linien und Gelegenheitsverkehr; Erweiterung der im Personenbeförderungsgesetz festgelegten Beförderungsformen; Notwendigkeit exakter Unterscheidung und Zuordnung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1579 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2007 - 7 LC 208/04
    Als mit dem PBefG-Änderungsgesetz vom 24. August 1965 - zurückgehend auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07. April 1964 (- 1 BvL 12/63 -, BVerfGE 17, 313) - der wortgleiche, mit Einführung des § 2 Abs. 6 PBefG aufgehobene Auffangtatbestand des § 59 a PBefG geschaffen wurde, hat der Gesetzgeber auch § 46 PBefG ergänzt und eine bisher dort geregelte Sonderform denen des Gelegenheitsverkehrs zugeordnet (vgl. zur Historie: Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, Einf. IV, S. 7).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2007 - 7 LC 208/04
    So hat das Bundesverfassungsgericht zu § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG entschieden, dass sich eine unterschiedliche Besteuerung von Taxen- und Mietwagenverkehr aus objektiven Gründen rechtfertigen lässt, deswegen nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt und dies auch dann gilt, wenn der Gesetzgeber an anderer Stelle den Grundsatz aufgestellt habe, dass alle Beförderungsleistungen im öffentlichen Nahverkehr privilegiert werden müssen (vgl. BVerfG, B. v. 11.02.1992 - 1 BvL 29/87 -, BVerfGE 85, 238 (245 ff.)).
  • OVG Niedersachsen, 08.10.2003 - 4 LB 365/03

    Anruf-Sammel-Mobil; ASM; Beförderung; Kostenfreiheit; Schwerbehinderter; Träger;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2007 - 7 LC 208/04
    Dieses Erfordernis besteht auch für die Sonderformen des Linienverkehrs (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.09.1972 - VII C 6.71 - BVerwGE 40, 331 (333); für Anruf-Sammel-Mobil vgl. Nds.OVG, Urt. v. 08.10.2003 - 4 LB 365/03 -, NdsVBl 2004, 129).
  • BVerwG, 08.09.1972 - VII C 6.71

    Genehmigungspflichtiger Berufsverkehr - Auslegung des Begriffs der Wohnung in §

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2007 - 7 LC 208/04
    Dieses Erfordernis besteht auch für die Sonderformen des Linienverkehrs (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.09.1972 - VII C 6.71 - BVerwGE 40, 331 (333); für Anruf-Sammel-Mobil vgl. Nds.OVG, Urt. v. 08.10.2003 - 4 LB 365/03 -, NdsVBl 2004, 129).
  • Drs-Bund, 12.05.1965 - BT-Drs IV/3472
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2007 - 7 LC 208/04
    Der Gesetzgeber hat in § 43 PBefG Verkehre aufgenommen, denen zwar bestimmte Merkmale des Linienverkehrs gemäß § 42 PBefG fehlen (vor allem dessen Öffentlichkeit, d.h. das Angebot an einen unbestimmten und unbeschränkten Personenkreis), die aber als Massenverkehr geeignet waren, vorhandenen Unternehmen des Linienverkehrs einen unbilligen Wettbewerb zu bereiten, und dem Linienverkehr abträglich waren (vgl. Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, § 43 PBefG Rnrn. 1 ff.; vgl. auch BT-Drs. IV/3472, S. 2 zu § 43: "Schutz des Linien- und Schienenverkehrs").
  • Drs-Bund, 15.12.2003 - BT-Drs 15/2238
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2007 - 7 LC 208/04
    Obwohl die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage betreffend "Rahmenbedingungen für das deutsche Taxi- und Mietwagengewerbe" (BT-Drs. 15/2238, S. 2 und 6) ÖPNV und Linienverkehr weitgehend gleichsetzt, bleibt es bei dem Befund, dass auch nach Änderung des § 8 Abs. 2 PBefG nicht nur §§ 42, 43 PBefG, sondern die gesamte Unterscheidung des PBefG zwischen den verschiedenen Verkehrsarten und die daran jeweils anknüpfenden Regelungen und Privilegierungen unverändert geblieben sind.
  • BVerwG, 27.08.2015 - 3 C 14.14

    Entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung; Beförderung mit

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom 19. September 2007 - 7 LC 208/04 - (VerkMitt 2008 Nr. 31 S. 31), das mit dem "Luftibus" ein mit dem Flughafen-Shuttle der Klägerin vergleichbares Beförderungsangebot zu und von Flughäfen zum Gegenstand hatte, Bedenken gegen eine Erweiterung der in § 43 PBefG genannten Beförderungsformen über § 2 Abs. 6 PBefG, da die Aufzählung in § 43 PBefG abschließend sei.

    Abgesehen davon wären die Rechtsfolgen, die die Betreiber von Flughafen-Zubringerdiensten bei einer dann stattdessen in Betracht zu ziehenden Anwendung von § 2 Abs. 6 PBefG i.V.m. § 42 PBefG träfen (hierfür etwa Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, Bd. I, § 2 PBefG Rn. 27 und § 49 PBefG Rn. 16; Heinze, Personenbeförderungsgesetz, 1. Aufl. 2007, § 2 PBefG Anm. 13), vorbehaltlich eines Verzichts nach § 45 Abs. 3 PBefG nicht anders; deshalb hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht diese Frage auch letztlich offen gelassen (OVG Lüneburg, Urteil vom 19. September 2007 - 7 LC 208/04 - VerkMitt 2008, Nr. 31 S. 31).

  • OVG Hamburg, 01.07.2019 - 3 Bs 113/19

    Beschwerden des App-basierten On-Demand-Ride-Sharing-Dienstes MOIA und der Stadt

    Insoweit geht auch die Annahme des Antragstellers unter Verweis auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 19. September 2007 (7 LC 208/04, VerkMitt 2008, Nr. 31, juris Rn. 36) fehl, einem Taxiunternehmer müsse gegen die Erprobungsgenehmigung ein Anfechtungsrecht zustehen, weil die notwendige Unterscheidung und Zuordnung nach exakten Kriterien, die dem Schutz gegen Wettbewerb untereinander diene, im Verhältnis zum Erprobungsverkehr fehle.
  • VG Halle, 25.10.2010 - 7 A 1/10

    Konkurrentenstreitverfahren bei der Vergabe von Linienverkehrsgenehmigungen

    Gleichfalls nicht vorhanden sein muss eine bestimmte Fahrtstrecke bzw. feste Route zwischen Anfangs- und Endpunkt (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 7. August 2008 - 2 Ss OWi 961/08 -, NStZ-RR 2009, 82, 83; vgl. auch OVG Niedersachsen, Urt. v. 19. September 2007 - 7 LC 208/04 -, zit. nach JURIS; a.M.: Heinze, PBefG, 2007, § 42 Rdnr. 3 m.w.N.).

    Es ist eine wertende Betrachtung erforderlich, weil den verschiedenen Merkmalen, die sich für die Ähnlichkeit mit der einen oder anderen Verkehrsart anführen lassen, ein unterschiedliches Gewicht zukommt (vgl. OVG Niedersachsen, Urt. v. 19. September 2007 - 7 LC 208/04 -, zit. nach JURIS).

    Nach dieser wertenden Betrachtung (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28. März 2008 - 9 S 2312/06 -, zit. nach JURIS; Bidinger, PBefG, § 42 Rdnr. 8 Buchst. f jeweils zu "Anruf-Sammeltaxen"; vgl. weiter OVG Niedersachsen, Urt. v. 19. September 2007 - 7 LC 208/04 -, zit. nach JURIS zu verschiedenen Formen des flexiblen Verkehrs; Bauer, PBefG, 2010, § 2 Rdnr. 28) entspricht der mit dem Antrag vorgesehene Anrufbusverkehr der Beigeladenen eher einem Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG als einem Gelegenheitsverkehr i.S.d. § 46 PBefG (so wohl auch VG Köln, Urt. v. 19. April 1989 - 21 K 2969/87 - zit. nach JURIS, a.M.: AG Herford, Urt. v. 9. Februar 1989 - 10 C 965/88 - LS zit. nach JURIS jeweils zu einem "Anruf-Sammel-Taxiverkehr").

    Zudem ist die Streckenfreiheit gerade ein Merkmal des Gelegenheitsverkehrs (vgl. OVG Niedersachsen, Urt. v. 19. September 2007 - 7 LC 208/04 -, zit. nach JURIS).

  • VG Stuttgart, 29.02.2012 - 8 K 2393/11

    Zuordnung von Flughafentransferfahrten zum Sonderlinienverkehr; Feststellung der

    Hierzu werde auf die Entscheidung des OVG Lüneburg vom 19.09.2007 - 7 LC 208/04 - (VerkMitt 2008, Nr. 31 = DVBl 2007, 1579) verwiesen.

    Dennoch folgt das Gericht der Ansicht der Beklagten, dass der vorliegende Einzelfall der Beförderung nach § 43 PBefG am meisten entspricht (a.A. wohl OVG Lüneburg vom 19.09.2007 - 7 LC 208/04 - VerkMitt 2008, Nr. 31 = DVBl 2007, 1579, da eine Erweiterung der in § 43 PBefG angeführten Formen gemäß § 2 Abs. 6 PBefG unzulässig sei).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2008 - 9 S 2312/06

    Anrufsammeltaxi; Anspruch auf unentgeltliche Beförderung

    Die Genehmigung nach § 2 Abs. 6 PBefG besagt indes nicht, dass mit der Urkunde der Betrieb von Linienverkehr genehmigt worden wäre (a.A. offenbar Nds. OVG, Urteil vom 19.09.2007 - 7 LC 208/04 -, Rdnr. 49).

    Denn die freie Wählbarkeit des Endpunkts der Beförderung steht der Annahme von Linienverkehr im Sinne des § 42 Satz 1 PBefG zwingend entgegen (vgl. VG Köln, Urteil vom 19.04.1989 - 21 K 2969/87 - Nds. OVG, Urteile vom 08.10.2003 - 4 LB 365/03 - und vom 19.09.2007 - 7 LC 208/04 - FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.04.2003 - 2 K 2866/99 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2012 - 3 L 2/11

    Linienverkehrsgenehmigung für Anrufbusse; maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung

    Welcher Verkehrsart der von den Beigeladenen angebotene Verkehr entspricht, ist anhand einer wertenden Betrachtungsweise festzustellen (Nds.OVG, Urt. v. 19.09.2007 - 7 LC 208/04 - Rdnr. 35 ).
  • VG München, 15.04.2011 - M 23 K 08.3809

    Antrag auf Genehmigung einer "Trampbuslinie" von ... zum Flughafen München

    Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 PBefG ist die konkrete Fahrtstrecke Gegenstand der behördlichen Prüfung, auch ist die Linienführung auf bestimmten Strecken für die Begrenzung des von dem Linienverkehrsunternehmen bedienten Verkehrsgebietes maßgebend, auf das sich die gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG zu beachtenden öffentlichen Verkehrsinteressen und damit auch der Konkurrentenschutz beziehen (OVG Lüneburg U.19.09.07,7 LC 208/04, juris).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 08.10.2007 - 7 LC 208/04   

Zitiervorschläge
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OVG Niedersachsen, 08.10.2007 - 7 LC 208/04 (https://dejure.org/2007,42121)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.10.2007 - 7 LC 208/04 (https://dejure.org/2007,42121)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Oktober 2007 - 7 LC 208/04 (https://dejure.org/2007,42121)
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